Steffen Vorholt
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📄 AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Auftritte, Moderationen und sonstige künstlerische Leistungen zwischen

Steffen Vorholt, Further Str 127, 41462 Neuss (nachfolgend „Künstler")

und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter").

Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nur wirksam, wenn der Künstler ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss

Anfragen über das Kontaktformular dieser Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) zustande. Darin werden insbesondere Termin, Ort, Auftrittsdauer, Leistungsumfang und Honorar festgehalten.

3. Leistungen des Künstlers

Der Künstler erbringt die im Vertrag vereinbarte Leistung persönlich. Inhalt und Ablauf des Programms bestimmt er künstlerisch frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Ist der Künstler aus einem in seiner Person liegenden Grund verhindert, darf er die Leistung nur mit Zustimmung des Veranstalters durch eine gleichwertige Vertretung erbringen.

4. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter stellt auf eigene Kosten und rechtzeitig zur Verfügung:

  • eine geeignete Auftrittsfläche mit ausreichender Beleuchtung
  • eine funktionsfähige Tonanlage mit Mikrofon, sofern nicht anders vereinbart
  • einen abschließbaren Raum zur Vorbereitung sowie Getränke
  • ungehinderten Zugang für Auf- und Abbau

Der Veranstalter ist für alle behördlichen Genehmigungen, die Anmeldung bei der GEMA sowie für die Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutz, Lärmschutz und zur Veranstaltungssicherheit verantwortlich.

5. Honorar, Reisekosten und Zahlung

Das Honorar ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen, versteht es sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden gesondert vereinbart. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Künstlersozialabgabe trägt der Veranstalter, sofern er abgabepflichtig ist.

6. Absage durch den Veranstalter

Sagt der Veranstalter einen bestätigten Termin ab, kann der Künstler folgende Ausfallhonorare verlangen:

  • bis 60 Tage vor dem Termin: kein Ausfallhonorar
  • 59 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars
  • ab 13 Tagen vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene Reise- und Nebenkosten sind in jedem Fall zu erstatten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

7. Verhinderung und höhere Gewalt

Kann der Auftritt aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat (insbesondere Krankheit des Künstlers, behördliche Anordnungen, Naturereignisse), nicht stattfinden, entfällt die Leistungspflicht. Ein Honoraranspruch besteht in diesem Fall nicht; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Die Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin.

8. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Aufnahmen des Auftritts zu gewerblichen Zwecken oder zur Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Künstlers in Textform. Der Künstler darf eigene Aufnahmen des Auftritts für die Bewerbung seiner Arbeit verwenden, sofern der Veranstalter nicht widerspricht.

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am Programm bleiben beim Künstler.

9. Haftung

Der Künstler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für die Sicherheit der Veranstaltung und für Schäden, die durch Besucher verursacht werden, haftet der Veranstalter.

10. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Anfragen und Verträgen gilt die Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Steffen Vorholt · Comedian, Moderator und Veranstalter aus Recklinghausen.

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