Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Auftritte, Moderationen und sonstige künstlerische Leistungen zwischen
Steffen Vorholt, Further Str 127, 41462 Neuss (nachfolgend „Künstler")
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter").
Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nur wirksam, wenn der Künstler ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Anfragen über das Kontaktformular dieser Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) zustande. Darin werden insbesondere Termin, Ort, Auftrittsdauer, Leistungsumfang und Honorar festgehalten.
Der Künstler erbringt die im Vertrag vereinbarte Leistung persönlich. Inhalt und Ablauf des Programms bestimmt er künstlerisch frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Ist der Künstler aus einem in seiner Person liegenden Grund verhindert, darf er die Leistung nur mit Zustimmung des Veranstalters durch eine gleichwertige Vertretung erbringen.
Der Veranstalter stellt auf eigene Kosten und rechtzeitig zur Verfügung:
Der Veranstalter ist für alle behördlichen Genehmigungen, die Anmeldung bei der GEMA sowie für die Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutz, Lärmschutz und zur Veranstaltungssicherheit verantwortlich.
Das Honorar ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen, versteht es sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden gesondert vereinbart. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Künstlersozialabgabe trägt der Veranstalter, sofern er abgabepflichtig ist.
Sagt der Veranstalter einen bestätigten Termin ab, kann der Künstler folgende Ausfallhonorare verlangen:
Bereits entstandene Reise- und Nebenkosten sind in jedem Fall zu erstatten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Kann der Auftritt aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat (insbesondere Krankheit des Künstlers, behördliche Anordnungen, Naturereignisse), nicht stattfinden, entfällt die Leistungspflicht. Ein Honoraranspruch besteht in diesem Fall nicht; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Die Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin.
Aufnahmen des Auftritts zu gewerblichen Zwecken oder zur Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Künstlers in Textform. Der Künstler darf eigene Aufnahmen des Auftritts für die Bewerbung seiner Arbeit verwenden, sofern der Veranstalter nicht widerspricht.
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am Programm bleiben beim Künstler.
Der Künstler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für die Sicherheit der Veranstaltung und für Schäden, die durch Besucher verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Anfragen und Verträgen gilt die Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.